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Ich würde mich auch anschließen und eher sagen, dass es bei unproblematischen Fällen eher nicht vorzugswürdig ist, komplizierte und super ausführliche Formulierungen zu verwenden.
Bei den Bewertungen von Klausuren im Verwaltungsrecht hab ich auch oft gelesen “Zulässigkeit zu ausführlich” und habe mir da auch vorgenommen, mehr auf die Relevanz der Thematik zu achten und besser Schwerpunkte zu setzen.
Mich würden aber Fälle interessieren, bei denen die nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit problematisch ist 🧐
LG
