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Home Forum Jura §§§ (materielles & prozessuales Recht) Strafrecht § 224 I StGB Widerspruch konkrete oder abstrakte Geeignetheit der TBM

  • § 224 I StGB Widerspruch konkrete oder abstrakte Geeignetheit der TBM

    Veröffentlicht von Lena Breitkreuz an 22. März 2024 um 10:59

    Ich hätte eine Frage zu Strafrecht. Und zwar bin ich auf das Problem gestoßen, dass manche Quellen/ Definitionen bei den meisten Tatbestandsmerkmalen aus § 224 I StGB eine konkrete Geeignetheit voraussetzen (so z.B. bei den Definitionen vom Gift, gesundheitlichen Stoffen oder gefährlichen Stoffen). Ein gegenteiliges Argument ist hingegen das systematische, welches besagt, dass „iRd § 224 I StGB eine konkrete Lebensgefährdung nicht erforderlich ist, was sich wiederum daraus ergibt, dass es auch bei den übrigen Varianten des § 224 I StGB ausschließlich auf die abstrakte Gefährlichkeit ankommt (systematisches Argument).


    Wie würdet ihr damit umgehen? Eher den Definitionen mit der konkreten Geeignetheit folgen oder auf das systematische Argument abstellen?

    Lena Breitkreuz beantwortet vor 9 Monate 2 Mitglieder · 2 Antworten
  • 2 Antworten
  • Oliver Wich

    Administrator
    22. März 2024 um 13:06

    Erster Gedanke… Geeignetheit hat ja erstmal nichts mit der Gefährdung zu tun.
    Geeignetheit bedeutet ja nur, dass es überhaupt möglich wäre mit diesem Mittel eine Gefährdung herbeizuführen. Oder habe ich deine Frage falsch verstanden?

    • Lena Breitkreuz

      Mitglied
      24. März 2024 um 9:37

      Stimmt, das macht Sinn. Sprich ich würde erst prüfen, ob bspw. das gefährliche Werkzeug nach der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen und sodann (falls geboten) ansprechen, dass das Werkzeug dennoch nicht konkret gefährlich sein muss, da die abstrakte Gefährlichkeit ausreicht (Systematik)?

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