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  • eBay und Verbrauchsgüterkauf

    Veröffentlicht von Nicola an 21. August 2023 um 9:32

    Hallo zusammen,

    Bei Bearbeitung der Klausur vom 23.02.2022 hat sich mir folgende Frage gestellt:

    Man kann doch bei VS über Onlineauktionsseiten zwischen Verkäufer (Unternehmer) und Käufer (Verbraucher) auch einen VGK annehmen oder?

    Hatte mich gewundert, weil eben keine Normen aus den §§ 475 ff. BGB angewandt wurden.

    Liebe Grüße und vielen Dank!

    Nici

    • Diese Diskussion wurde vor 1 Jahr, 4 Monate von  Nicola Reichel geändert.
    Oliver Wich beantwortet vor 1 Jahr, 4 Monate 2 Mitglieder · 3 Antworten
  • 3 Antworten
  • Oliver Wich

    Administrator
    21. August 2023 um 10:09

    Natürlich! Siehe hier im Kommentar

    Welche Normen hättest du denn gerne angewandt?

    • Nicola

      Mitglied
      21. August 2023 um 10:19

      Vielen Dank 🙂

      Ja ich war verwundert, weshalb zB für die Fälligkeit § 271 I BGB (sofort) und nicht § 475 I 1 BGB (unverzüglich) herangezogen wurde.

      • Oliver Wich

        Administrator
        21. August 2023 um 10:36

        ja da würde ich zustimmen 😎

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