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Anwendbarkeit §§ 280 I, III, 281 I auf Vindikationsanspruch des § 985 BGB
Hallo zusammen!
Gestern kam in der Uni-Klausur die Thematik zu der Anwendung des § 985 als “Schuldverhältnis” iRd §§ 280 I, III, 281 I BGB dran.
Kurz zum Problem: Eine Sache wird nicht herausgegeben (obwohl kein Eigentum und kein Recht zum Besitz besteht); der Eigentümer verlangt die Sache heraus, um sie weiterzuverkaufen. Da er die Sache nicht erhält, muss er eine ähnliche Sache neu kaufen. Er verlangt dann den Kaufpreis vom Besitzer der “alten” Sache.
( die Sache ist nicht durch das Verschulden des Besitzers untergegangen also kein §§ 989, 990)
Ich finde die Problematik kann man relativ schnell in der Klausur erkennen, aber die Argumentation kann ich nicht ganz so gut nachvollziehen bzw. selber eine stringente Argumentation aufbauen.
Unter anderem wird auch mit der Historie argumentiert (was auch ein gutes Argument ist) aber da muss man das Wissen haben.
Es wird erklärt, dass es zu einer Art “Zwangskauf” an der herauszugebenden Sache kommen würde. Nur verstehe ich das nicht ganz.
Ist es ein “Zwangskauf” weil es auf die schuldrechtliche Ebene “gezogen” wird?
Kennt vielleicht jemand die Problematik und hat vielleicht noch paar Argumentationsidee?
Ich wollte mich auch nochmal belesen.
Bei Interesse kann ich auch die Klausur hochladen, die sieht sehr unscheinbar aus.
Habt einen schönen Sonntag & Liebe Grüße
Jana
hier ein Artikel dazu:
https://www.juraexamen.info/die-anwendbarkeit-der-§§-280-i-iii-281-i-bgb-auf-§-985-bgb/
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