• Alev

    Mitglied
    13. Juli 2025 um 11:35

    Ich habe mich damit nun etwas beschäftigt. Meine Erkenntnisse sind:
    – Alte Rechtslage: verfassungsrechtliche Streitigkeiten wurden nur dann angenommen, wenn sowohl Streitgegenstand als auch Beteiligte dem Verfassungsrecht unmittelbar angehören.

    – Neuer Ansatz: Das Modell wird als starr verworfen und man stellt auf materielle Kriterien ab: Eine verfassungsrechtliche Streitigkeit liegt vor, wenn das streitige Rechtsverhältnis entscheidend vom Verfassungsrecht geprägt ist, unabhängig davon, ob Beteiligte formelle Verfassungsorgane sind.

    Ergo reicht ein verfassungsrechtlicher Kern, um den Verwaltungsrechtsweg auszuschließen, auch wenn nur eine Partei ein Bürger ist.

    Daraus könnte man für unsere Klausuren schließen, dass die Doppelte VUM überholt ist. Man muss prüfen, ob das das strittige Verhältnis entscheidend vom VR geprägt ist, also um vr Rechte oder Kompetenzen geht.

    Sehr interessant…

  • Afrim Toplica

    Administrator
    13. Juli 2025 um 12:56

    Da dieser Prüfungspunkt sowieso nur eine Rolle bei der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg spielt und wir eine Verwaltungsklage prüfen, da Verwaltungsrecht, würde ich nicht viel Zeit darauf aufwenden.

    Wichtig ist nur, zu erkennen worauf es bei der doppelten verfassungsunmittelbarkeit ankommt. Wie 1. Leitsatz würde ich daher nur klarstellen, dass entscheidend der materielle Gehalt der Streitigkeit ist, d.h., ob es um das staatsorganisationsrechtliche Können, Dürfen oder Müssen eines Verfassungsrechtssubjekts als solches geht.

    Hier dann subsumieren, ob die vorliegende Streitigkeit diesen materiellen Kriterien genügt und somit verfassungsrechtlicher Art ist oder nicht.

  • Nadine

    Mitglied
    14. Juli 2025 um 14:24

    @Alev @Afrim So wie ihr sehe ich es auch, vielen Dank für eure Rückmeldungen! Klar, allzu hohe Relevanz hat das in der Klausur letztlich natürlich nicht. Aber dennoch möchte man ja nicht auf einen “veralteten” Maßstab zurückgreifen. Ich finde den Wechsel auf jeden Fall auch super spannend.

  • Nadine

    Mitglied
    3. August 2025 um 12:10

    Heute ist dieser Artikel in meinem Mail-Postfach gelandet, daher wollte ich den nochmal passend zu dem Forumbeitrag mit euch teilen 🙂

    https://jura-online.de/blog/2025/07/29/bverwg-zur-neuausrichtung-des-begriffs-der-verfassungsrechtlichen-streitigkeit-in-40-i-vwgo/?utm_medium=email&utm_source=magazin&utm_campaign=flurfunk_250803

    • Carolina

      Mitglied
      5. August 2025 um 20:42

      Sehr cool, danke für den Link! 😁

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