-
doppelte Verfassungsunmittelbarkeit
Es geht um die doppelte Verfassungsunmittelbarkeit iRd Zulässigkeit. Muss man aus dem Urteil + Aufsatz folgern, dass man den Maßstab der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit künftig in Klausuren anders anlegen muss? Weiß das jemand? Ich habe das in einer ML meiner Uni gefunden, wo kurz darauf eingegangen wurde, die füge ich auch nochmal bei (siehe direkt S. 1).
Weiß da jemand etwas?
Leider wurden keine Antworten gefunden.
Log in to reply.