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Prüfungsreihenfolge §§ 242 ff. StGB
Veröffentlicht von Mona an 28. Januar 2025 um 20:09Ich habe grundsätzlich eine Frage zu der Prüfung der §§ 242 I, 243, 244 StGB und der Prüfungsreihenfolge:
Ich habe Lösungsskizzen gesehen, die zuerst §§ 242, 243 geprüft haben wollen und danach erst § 244, sodass man erst in den Konkurrenzen § 243 rausschmeißt. Andere Klausuren möchten dann in der Lösungsskizze §§ 242, 244 zusammen geprüft haben, und dadurch festgestellt wissen, dass ich die absolute Verdrängung des § 243 durch § 244 verstanden habe.
Wie löse ich das „am elegantesten“, ohne mir Prüfungspunkte abzuschneiden und so, dass es jede:r Korrektor:in okay findet?Dulanji Funk beantwortet vor 1 Monat, 3 Wochen 4 Mitglieder · 19 Antworten -
19 Antworten
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Hi Mona,
Einen Vorschlag nach meinem Verständnis: (Olli/ oder Jemand anderen, bitte korrigiere mich, falls ich Falsch liege 🙏🏾)
Allgemeines:
§ 242 StGB: Grund Tatbestand
§ 243 StGB: Regelbeispiele: (Prüfungsort unter Strafzumessung)
§ 244 StGB: QualifikationVorschlag 1:
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand:
a). Grunddelikt: § 242 StGB
b). Qualifikation: § 244 StGB
2. Subjektiver Tatbestand:
a). Grunddelikt: § 242 StGB
b). Qualifikation: § 244 StGB
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Strafzumessung: § 243 StGB RegelbeispieleVorschlag 2:
1. Schritt: Prüfung des Grundtatbestandes und die Regelbeispiele: §§ 242, 243 StGB
2. Schritt: Prüfung der Qualifikation: §§ 242, 244 StGBDurch den ersten Vorschlag vermeidet man zwar unnötige Wiederholungen und Verweise nach oben. Könnte etwas verschachtelt sein, sodass man etwas durch einander kommen könnte. Aber, ich würde es bevorzugen.
Ich hoffe, ich habe nicht totale “Quatsch” geschrieben.😬 Das ist mein Verstand der Dinge.
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Da musst du eben aufpassen. 243 kann in der Strafzumessung NICHT zur Verschärfung des Strafmaßes führen, wenn 244 verwirklicht ist.
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Hey Dulanji, wenn du das nach deinem Vorschlag 1 aufbaust wird dir ein “systematischer Fehler” angekreidet und dir kann vorgeworfen werden, dass du das Grundsystem von Regelbeispiel und Qualifikation nicht verstanden hast.
Wähle bitte auf keinen Fall diesen Aufbau <3
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Ich würde es vom Sachverhalt abhängig machen. Wenn er darauf angelegt ist das ggf. auch ein Regelbeispiel (243 StGB) verwirklicht werden könnte, dann in jedem Fall 243 mitnehmen.
243 ist Strafzumessung, 244 ist Strafschärfung. Wenn beide verwirklicht werden, dann zeigst du ja schon in den Konkurrenzen, dass du das Verhältnis verstehst. Zumal der 243 nie alleine verdrängt wird (weil kein TB), sondern nur zusammen mit 242 (als besonders schwerer Fall).
244 verschiebt den Strafrahmen, deshalb kann ich mir vorstellen, dass damit angefangen werden sollte.
Als Richtwert würde ich dir vorschlagen, dass du mal schaust wie es deine Uni macht und dich daran hältst.
Unabhängig davon, wenn es mal so und mal so gemacht wird, dann ist es in jedem Fall mal nicht falsch.-
Danke für deine Antwort!
Habe direkt 3 Klausuren gefunden wo es jeweils unterschiedlich gemacht wurde 🙂
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1. Für JEDEN Korrektor…No Chance 😉 Wenn 8 von 10 es auf auf bestimmte Art machen, wähle diesen Weg
2. Es kommt zunächst mal darauf an, ob du “gleiche” Tatbestände verwirklicht hast. Bei 243 I Nr. 1 und 244 I Nr. 3 macht es keinen Sinn noch den 243 zu prüfen. Die Wohnung ist logischerweise das speziellere Gebäude.
Interessant wird es also, wenn andere Nr. aus 243 vorliegen-
Genau! Das Problem was sich bei meinen Klausuren oft gestellt hat ist, dass die Korrektoren mir ankreiden, “xy sei hier zu prüfen gewesen” obwohl das erst 2 Seiten später geprüft wird. Insbesondere im Strafrecht sollen wir ja ein Gutachten schreiben und das bedeutet ja: “Prüf alles was relevant ist!”
Und wenn ich dann §§ 242, 243 zuerst geprüft habe, wird mir das angestrichen mit “hier wäre §§ 242, 244 zu prüfen gewesen” und wenn ich § 242, 244 direkt prüfe wird mir (auch wenn §244a nicht einschlägig ist) angestrichen, “Wo ist die Prüfung des § 243” oder wenn ich es nur in den Konkurrenzen klarstelle “zu knapp”.Das finde ich halt super dämlich. Und jetzt ist meine Frage halt: Was kann mir im Examen die meisten Punkte bringen und was ist unanfechtbar vertretbar im Aufbau.
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Du brauchst (fast) immer eine fertige materielle Lösung, um das zu entscheiden. Wenn du 242, 244 anprüfst aber ablehnst, kannst du dann die Strafbarkeit nach 242 bejahen und danach getrennt 242, 243 prüfen.
Leider gibt es in Jura kaum pauschale Antworten wie “mach es immer so” 😂-
Naja, eine Antwort ist bei juristischen Fragestellungen immer pauschal richtig: “Es kommt darauf an.” 😉
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Coole Diskussionsthema. Es hat mich zu denken angeregt. 😅 Danke Euch für die Impulse. Jetzt muss ich nur noch an einem Fall ran.
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Danke für eure Beiträge!
Mir wurde von meinem Strafrechts-Dozenten noch folgendes mitgegeben:
Es macht keinen Sinn erst §§ 242, 243 und dann erst § 244 zu prüfen, weil § 243 als Strafzumessungserwägung nur den Strafrahmen des § 242 auf 3 Monate erhöht und § 244 verdrängt den Grundtatbestand im Wege der Spezialität, wobei der Strafrahmen bei mindestens 6 Monate ist, sodass es “niemanden mehr interessiert” ob der § 243 vorliegt oder nicht. Daher ergibt das keinen Sinn erst §§ 242, 243 und dann erst § 244 zu prüfen.
Einziger Fall könnte seines Erachtens sein, wenn es um § 244a geht. Wenn man ein Regelbeispiel und eine Bande hat, hat man den § 244a verwirklicht. Nur hier würde es überhaupt Sinn ergeben den Aufbau anders zu wählen.
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Es gibt hier eigentlich nur grundsätzliche 2 Vorgehensweisen:
1. Man entscheidet sich für einen Weg und zieht den konsequent durch
2. Man macht eine Flow Map mit den jeweiligen Szenarien: 243+ /244- oder andersherum oder beides +. Dann hat man einen klaren Wenn-Dann-Workflow
Anbei ein Beispiel für den Fall 244-/243+ als Inspiration-
Die sind aber auch eindeutig mit dem Hinweis:
Hinweis: § 244 ist zwingend vor § 243 StGB zu prüfen, da letztere Norm eine Strafrahmenverschiebung bewirkt, die nur Relevanz entfaltet, wenn der betroffene Strafrahmen (nämlich der des Grunddelikts) überhaupt als Rechtsfolge eintritt. Dies ist nicht der Fall, wenn der Strafrahmen der Qualifikation § 244 StGB als Rechtsfolge eintritt.
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Ja! Nur was machst du, wenn im SV Probleme bei 243 angelegt sind. Die kannst du ja nicht weglassen 😉
Das Problem ist doch ein vollkommen anderes. Im 1. Examen bildest du keinen Strafrahmen. Du schreibst nur ein Gutachten, worauf sich eine Strafbarkeit ergeben könnte. Im 2. Examen musst du dann anders rangehen.Zeichne doch mal ein Flow-Diagram mit allen Szenarien, dann hast du die Lösung.
Unsere SR 001 hat zB des Szenario 243- aber 244+
Ich fange mal an…
Einfachster Fall: es ist kein 244 Szenario einschlägig, also wird dieser gar nicht geprüft.
Ergebnis 242,243 prüfen
Zweiter Fall:es ist kein 243 Szenario einschlägig, weil er einfach nur eine Waffe dabei hat. Keine Prüfung von 243, nur 242,244
Jetzt Ihr… 😊-
Ich weiß nicht wie man ein Flow-Diagramm zeichnet.
Und was meinst du mit “alle Szenarien” – tatsächliche oder rechtliche Einschlägigkeit?Und: es werden ja auch mal Nebelkerzen im SV gezündet und es gibt die Möglichkeit von Hilfsgutachten, daher kann dieses Argument für beide Seiten genutzt werden.
Mir geht es vorliegend um die Klausurtaktik und daher muss ich das wohl einfach je nach SV, Klausuraufbau und Zeit im Einzelfall entscheiden.
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Zum meinem Erklärvideo: >hier ansehen<
Durch eine derartige Denk.- und Arbeitsweise eliminierst du jegliche Unsicherheiten
Bin gespannt auf das Ergebnis 😍 -
Find ich super, gerne mehr davon – inhaltlich ist mir das alles bekannt.
Mir geht es wirklich nur um die Lösung des problematischen Aufbaufalls, wenn beides einschlägig ist und ich dann überlegen muss ob ich § 243 gutachterlich prüfe oder ihn lediglich in den Konkurrenzen anspreche. 🙂 -
Hi Mona,
ich glaube Ollis Vorschlag richtet sich auch genau für diese Situation. Ein Vorschlag für Dein Workflow: § 243 StGB auch mit verwirklicht ist:
– Sind von § 244 StGB abweichende nennenswerte Inhalte vorhanden, dann § 243 gutachterlich prüfen. (Ollis Video- Vorschlag 4)
– Weichen die Inhalte der § 244 und § 243 nicht nennenswert ab, dann § 243 bei Konkurrenzen ansprechen. (Ollis Video-Vorschlag 3)Hilft dir diese Gedanken?
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Olli, Danke für das Erklärungsvideo. Früher (Bei meinem Erstversuch) hatte ich unbewusst an manche stellen, solche “Gedanken-Flows” eingebaut gehabt. Das hat mir damals sehr geholfen bisschen Ruhe zu bewahren. Ab jetzt wird das konsequenter eingebaut.😅 Danke nochmals. 🙏🏾
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