• Nadine

    Mitglied
    6. April 2025 um 12:10

    Genau, aber durch § 142 wird doch ein Rückgewährschuldverhältnis begründet, was dann wiederum im Prinzip zu § 812 führt, oder nicht? Ich glaube, das hat mich primär verwirrt.

    Aber das ist natürlich relevant zu berücksichtigen, dass man natürlich vorher immer einen gegenseitigen Vertrag prüft und in diesem Rahmen dann die Anfechtung.

    In meinem Fall wurde das inzident im Rahmen der Aufrechnung geprüft, ich glaube, das hat mich etwas durcheinander gebracht 😀

    Danke für die schnelle Rückmeldung!