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Sehr gute Übersicht und Vorgehensweise, @sarlascht !
Vielleicht könnte man noch § 802 ZPO für die Zwangsvollstreckung ergänzen. Wenn man § 802 ZPO nicht kennt, kann man die Norm glaube ich schnell übersehen.
Ich habe noch eine gute Übersicht von meiner Uni gefunden. Die bezieht sich zwar “nur” auf die Arten gerichtlicher Entscheidungen, finde ich aber trotzdem super.😊