• Oliver Wich

    Administrator
    5. Mai 2025 um 14:03

    Hast du hier eine Quelle v.a. bzgl der Begrifflichkeiten abstrakt <-> konkret? Mir ist diese Unterscheidung mit diesen Begrifflichkeiten auch nicht bekannt (vielleicht unter einem anderen “Namen”)…🧐
    Auf jeden Fall ist dieses Gebot dem 15 BauNVO mit dem Gebot der Rücksichtnahme vorgelagert, weil es keine Einzelfallprüfung ist, sondern basiert auf dem Grundsatz der BauNVO = typisierte Betrachtungsweise