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Danke für das Teilen eurer Unterlagen und Erkenntnisse!
Vielleicht kann man auch ergänzen, was denn genau passieren würde, wenn man die eine oder die andere Ansicht annimmt.
Also so nach dem Motto: “Was ist, wenn man noch eine Vermögensverfügung annehmen müsste und wäre dies dann der Fall? Muss eine Vermögensverfügung überhaupt vorliegen?” Hinsichtlich der Vermögensverfügung gibt es ja auch wieder einen Streitstand.
Dann kann man auch je nach Fall seine Argumentation anpassen und versteht vielleicht auch eher, was man denn prüft und wie es weitergeht.