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Hey Nadine,
ich würde auch sagen, dass der Ausdruck “vor allem” nicht abschließend ist.
Es gibt einen Antrag auf eine Einzelerlaubnis und da kann auch “sonstiges” angekreuzt werden. Ich schicke dir einmal die Seite. https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/Antrag/Antrag_Erwerb_Voreintrag.html
Wenn man das WaffG liest:
In den vorherigen Normen des WaffG findest du ja auch die Voraussetzungen für eine Erlaubnis (§ 4 WaffG) und da sind ja auch keine konkreten Gruppen aufgeführt.
Und im Unterabschnitt 3 sind “besondere Personengruppen” aufgeführt, für die “Erlaubnistatbestände” eingeführt worden sind. Daraus kann man schließen (nach meiner Meinung), dass die Personengruppen “privilegierter” sind und die Behörde bei anderen Personen ein zusätzliches Ermessen hat.
Hinsichtlich des Schäfers ist es glaube nicht ganz so einfach zu begründen, da der Wolf ja geschützt ist. Schäfer können einen finanziellen Ausgleich beantragen und müssen zuvor bestimmte Schutzmaßnahmen gewährleisten. Da das EU-Parlament den Schutzstatus des Wolfes heruntergesetzt hat, ist natürlich fraglich wie sich das in Deutschland auswirkt.
Hier Artikel dazu: