• Nadine

    Mitglied
    31. Mai 2025 um 11:11

    Ja, absolut Olli! Die Frage stelle ich mir auch.

    Natürlich ist hier der “Kern” der Prüfung, dass man die Normen schon so präzise wie möglich herausarbeitet und subsumiert. Auswendiggelerntes runterschreiben ist halt keine Leistung … Dennoch frage ich mich halt, ob die Korrektor*innen von uns erwarten, dass man diese “Standardformulierung” zu Beginn der Zulässigkeit nennt.

    Zur nichtverfassungsrechtlichen Streitigkeit: Diese “Änderung” scheint es erst kürzlich gegeben zu haben, ich weiß aber leider nicht, ob das jetzt immer gilt oder ob es da nur um den Einzelfall ging. Ich schaue die Tage nochmal, ob ich was dazu finde und teile meine Ergebnisse dann 🙂