• Afrim Toplica

    Mitglied
    13. Juli 2025 um 12:56

    Da dieser Prüfungspunkt sowieso nur eine Rolle bei der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg spielt und wir eine Verwaltungsklage prüfen, da Verwaltungsrecht, würde ich nicht viel Zeit darauf aufwenden.

    Wichtig ist nur, zu erkennen worauf es bei der doppelten verfassungsunmittelbarkeit ankommt. Wie 1. Leitsatz würde ich daher nur klarstellen, dass entscheidend der materielle Gehalt der Streitigkeit ist, d.h., ob es um das staatsorganisationsrechtliche Können, Dürfen oder Müssen eines Verfassungsrechtssubjekts als solches geht.

    Hier dann subsumieren, ob die vorliegende Streitigkeit diesen materiellen Kriterien genügt und somit verfassungsrechtlicher Art ist oder nicht.