• Oliver Wich

    Administrator
    17. Juli 2025 um 8:50

    Vielleicht noch ein Ansatz aus der Praxis: Du schaust idR zuerst auf die Daten und prüfst eine Verjährung, bevor du dich auch nur in irgendeiner Weise mit dem Vertragschluss (den Typ musst du kennen) beschäftigst. Grund: Mandaten kommen immer auf den letzten Drücker.

    Fun Fact: Ob du es dann in der Klausur in einer anderen Reihenfolge darstellst, ist etwas anderes.

    Zudem: Wenn schon, dann bitte “Entstehung des Anspruchs” – und nicht “Anspruch entstanden”. Das ist keine ordentliche deutsche Formulierung.