• Oliver Wich

    Administrator
    21. August 2025 um 14:04

    Afrim hat es genau richtig dargestellt🤩

    Bsp der Darstellung für dieses Jahr:

    1. Fristbeginn: Gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung am 31. Dezember 2025.

    2. Berechnung nach § 187 Abs. 1 BGB: Da der Fristbeginn ein bestimmter Zeitpunkt (Schluss des Jahres) ist, wird dieser Tag nicht mitgerechnet. Die Verjährung beginnt also am 1. Januar 2026

    3. Fristende: Die dreijährige Verjährungsfrist endet gemäß § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des 31. Dezember 2028.