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Afrim hat es genau richtig dargestellt🤩
Bsp der Darstellung für dieses Jahr:
1. Fristbeginn: Gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung am 31. Dezember 2025.
2. Berechnung nach § 187 Abs. 1 BGB: Da der Fristbeginn ein bestimmter Zeitpunkt (Schluss des Jahres) ist, wird dieser Tag nicht mitgerechnet. Die Verjährung beginnt also am 1. Januar 2026
3. Fristende: Die dreijährige Verjährungsfrist endet gemäß § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des 31. Dezember 2028.
