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Ist es eigentlich sinnvoller, zuerst die Begründung neuen Gewahrsams zu prüfen oder den Bruch fremden Gewahrsams? Ich sehe das gefühlt immer beides und frage mich, was hier sinnvoller ist (selbstverständlich erst, nachdem man 1. fremden Gewahrsam geprüft hat).
Ich frage mich, ob der fremde Gewahrsam zwingend gebrochen worden sein muss, um neuen Gewahrsam begründen zu können? Ich würde sagen nein, es gibt ja auch Mitgewahrsam.
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Nadine Schade modifiziert vor 1 Monat.
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