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@tschala Meine Definition von oben ist tatsächlich die der Gewahrsamsenklave, nicht der Begründung neuen Gewahrsams. Das sind ja zwei verschiedene Dinge, die man unterscheiden muss.
Nach der Definition, was eine Gewahrsamsenklave ist, folgt ja auch eigentlich schon das, was Afrim unten gesagt hat, nämlich, dass ausnahmsweise Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams in einem Akt zusammenfallen. Deswegen auch diese undifferenzierte Definition zur Gewahrsamsenklave, in der sowohl der Bruch fremden als auch die Begründung neuen Gewahrsams genannt sind.
