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Hi Mona,
Einen Vorschlag nach meinem Verständnis: (Olli/ oder Jemand anderen, bitte korrigiere mich, falls ich Falsch liege 🙏🏾)
Allgemeines:
§ 242 StGB: Grund Tatbestand
§ 243 StGB: Regelbeispiele: (Prüfungsort unter Strafzumessung)
§ 244 StGB: QualifikationVorschlag 1:
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand:
a). Grunddelikt: § 242 StGB
b). Qualifikation: § 244 StGB
2. Subjektiver Tatbestand:
a). Grunddelikt: § 242 StGB
b). Qualifikation: § 244 StGB
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Strafzumessung: § 243 StGB RegelbeispieleVorschlag 2:
1. Schritt: Prüfung des Grundtatbestandes und die Regelbeispiele: §§ 242, 243 StGB
2. Schritt: Prüfung der Qualifikation: §§ 242, 244 StGBDurch den ersten Vorschlag vermeidet man zwar unnötige Wiederholungen und Verweise nach oben. Könnte etwas verschachtelt sein, sodass man etwas durch einander kommen könnte. Aber, ich würde es bevorzugen.
Ich hoffe, ich habe nicht totale “Quatsch” geschrieben.😬 Das ist mein Verstand der Dinge.