• Afrim Toplica

    Mitglied
    29. Januar 2025 um 9:28

    Ich würde es vom Sachverhalt abhängig machen. Wenn er darauf angelegt ist das ggf. auch ein Regelbeispiel (243 StGB) verwirklicht werden könnte, dann in jedem Fall 243 mitnehmen.
    243 ist Strafzumessung, 244 ist Strafschärfung. Wenn beide verwirklicht werden, dann zeigst du ja schon in den Konkurrenzen, dass du das Verhältnis verstehst. Zumal der 243 nie alleine verdrängt wird (weil kein TB), sondern nur zusammen mit 242 (als besonders schwerer Fall).
    244 verschiebt den Strafrahmen, deshalb kann ich mir vorstellen, dass damit angefangen werden sollte.
    Als Richtwert würde ich dir vorschlagen, dass du mal schaust wie es deine Uni macht und dich daran hältst.
    Unabhängig davon, wenn es mal so und mal so gemacht wird, dann ist es in jedem Fall mal nicht falsch.