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Die sind aber auch eindeutig mit dem Hinweis:
Hinweis: § 244 ist zwingend vor § 243 StGB zu prüfen, da letztere Norm eine Strafrahmenverschiebung bewirkt, die nur Relevanz entfaltet, wenn der betroffene Strafrahmen (nämlich der des Grunddelikts) überhaupt als Rechtsfolge eintritt. Dies ist nicht der Fall, wenn der Strafrahmen der Qualifikation § 244 StGB als Rechtsfolge eintritt.