• Dulanji Funk

    Mitglied
    30. Januar 2025 um 23:11

    Hi Mona,
    ich glaube Ollis Vorschlag richtet sich auch genau für diese Situation. Ein Vorschlag für Dein Workflow: § 243 StGB auch mit verwirklicht ist:
    – Sind von § 244 StGB abweichende nennenswerte Inhalte vorhanden, dann § 243 gutachterlich prüfen. (Ollis Video- Vorschlag 4)
    – Weichen die Inhalte der § 244 und § 243 nicht nennenswert ab, dann § 243 bei Konkurrenzen ansprechen. (Ollis Video-Vorschlag 3)

    Hilft dir diese Gedanken?