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Hi Mona,
ich glaube Ollis Vorschlag richtet sich auch genau für diese Situation. Ein Vorschlag für Dein Workflow: § 243 StGB auch mit verwirklicht ist:
– Sind von § 244 StGB abweichende nennenswerte Inhalte vorhanden, dann § 243 gutachterlich prüfen. (Ollis Video- Vorschlag 4)
– Weichen die Inhalte der § 244 und § 243 nicht nennenswert ab, dann § 243 bei Konkurrenzen ansprechen. (Ollis Video-Vorschlag 3)Hilft dir diese Gedanken?