Erstellte Forum-Antworten

  • Aysenur

    Mitglied
    11. Oktober 2025 um 10:25 als Antwort auf: 242 stgb Gewahrsamslockerung u -enklave

    Hallo Tschala,

    Ich hab mir das so gemerkt, dass Gewahrsamslockerung dann vorliegt, wenn A vorübergehend keinen Zugriff auf die Sache hat…zB wenn A etwa die Girokarte oder die Geldbörse verloren hat, jedoch tatsächlich schon Herrschaftswillen über die Karte hat.

    Mit Gewahrsamsenklave verbinde ich to include (kleine Ähnlichkeit zu enklave)

    -also alles, was A in seinen Herrschaftsbereich wie etwa seine Jackentasche, Hosentasche oder ähnliches legt, gehört zu seinem Gewahrsam.

  • Aysenur

    Mitglied
    24. Juli 2025 um 22:05 als Antwort auf: Exmatrikulieren – ja oder nein?

    Vielen Dank für eure sehr hilfreichen wertvollen Beiträge!