Erstellte Forum-Antworten

  • Stimmt, das macht Sinn. Sprich ich würde erst prüfen, ob bspw. das gefährliche Werkzeug nach der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen und sodann (falls geboten) ansprechen, dass das Werkzeug dennoch nicht konkret gefährlich sein muss, da die abstrakte Gefährlichkeit ausreicht (Systematik)?