Erstellte Forum-Antworten

  • Laura Sophia

    Mitglied
    16. Juli 2025 um 14:30 als Antwort auf: § 377 HGB = (rechtshindernde) Einwendung?

    Also ich hab 377 HGB als rechtsvernichtende Einwendung verstanden, welche den Anspruch nachträglich entfallen lässt, bspw. durch Rücktritt (korrigiert mich gerne wenn ich falsch liege)