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Bereicherungsrecht – Ausnahmen Vorrang der LK
Hallo zusammen,
Anlässlich der Klausur von Montag hab ich recherchiert, welche weiteren Ausnahmen es vom Vorrang der Leistungskondiktion gibt. “5. Zessionsfälle” versteh ich allerdings nicht. Meinen die, dass A nun von B diese 1000€ herausverlangen können soll? Das wäre doch eher übers Eck, wenn A das von B verlangen kann (obwohl das Geld doch tatsächlich bei C ist) und B sich das von C holt??
Ich bin sehr verwirrt 😬 🥲
Freue mich über Hilfe 🙏
(Vielleicht können wir das Schema einfach kurz runterprüfen)
https://www.lecturio.de/magazin/leistungskondiktion-ausnahmen/
- Diese Diskussion wurde vor 1 Jahr, 6 Monate von Nicola Reichel geändert.
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