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Den Geldbetrag -> Eigentum und Besitz. Hintergrund ist, dass die Leistung hier anders zugeordnet wird (auch wenn in Realität dort kein Geld angekommen ist). Hier noch ein guter Beispielsfall: http://www.juratelegramm.de/faelle/privatrecht/BGH_NJW_2005_1369.htm
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