-
(Bayern) Verständnis zur Rechtsnatur der Maßnahme im Komm.AufsRecht
Hi zusammen,
vielleicht kann jemand von euch meine Annahme bestätigen oder widerlegen.
Es geht um folgendes:Die Rechtsaufsicht mischt sich in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein, 109 I GO. Erlässt die Rechtsaufsichtsbehörde eine Maßnahme gegen die Gemeinde, soll diese Maßnahme ein Verwaltungsakt iSd. 35 BayVwVfG sein, weil sie gegenüber der Gemeinde Außenwirkung hat.
Undzwar deshalb, weil sich die Gemeinde in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises unmittelbar selbst verwaltet und im Verhältnis zum Freistaat Bayern ihr eigenes Rechtssubjekt ist.Bei Maßnahmen der Fachaufsichtsbehörde ist man im Bereich des übertragenen Wirkungskreises (109 II GO) und führt die Aufgaben als verlängerten Arm des Freitstaat Bayerns aus – also Staatsaufgaben. Deshalb ist es strittig, ob eine Maßnahme der Fachaufsichtsbehörde ein Verwaltungsakt ist.
Hab ich den Zusammenhang korrekt verstanden?
Danke euch 🙂
Leider wurden keine Antworten gefunden.
Log in to reply.