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Home Forum Jura §§§ (materielles & prozessuales Recht) Zivilrecht Bereicherungsrecht – Ausnahmen Vorrang der LK

  • Bereicherungsrecht – Ausnahmen Vorrang der LK

    Veröffentlicht von Nicola an 14. Juni 2023 um 11:24

    Hallo zusammen,

    Anlässlich der Klausur von Montag hab ich recherchiert, welche weiteren Ausnahmen es vom Vorrang der Leistungskondiktion gibt. “5. Zessionsfälle” versteh ich allerdings nicht. Meinen die, dass A nun von B diese 1000€ herausverlangen können soll? Das wäre doch eher übers Eck, wenn A das von B verlangen kann (obwohl das Geld doch tatsächlich bei C ist) und B sich das von C holt??

    Ich bin sehr verwirrt 😬 🥲

    Freue mich über Hilfe 🙏

    (Vielleicht können wir das Schema einfach kurz runterprüfen)

    https://www.lecturio.de/magazin/leistungskondiktion-ausnahmen/

    • Diese Diskussion wurde vor 1 Jahr, 6 Monate von  Nicola Reichel geändert.
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    LegalSkillLab beantwortet vor 1 Jahr, 6 Monate 2 Mitglieder · 5 Antworten
  • 5 Antworten
  • LegalSkillLab

    Administrator
    14. Juni 2023 um 11:46

    Hier durch meinen Beispielsfall erläutert 🤓

    • Diese Antwort wurde von  LegalSkillLab modifiziert vor 1 Jahr, 6 Monate.
    • Nicola

      Mitglied
      14. Juni 2023 um 11:53

      Vielen Dank schon mal!

      Aber was hat A denn erlangt?

      • LegalSkillLab

        Administrator
        14. Juni 2023 um 12:14

        Den Geldbetrag -> Eigentum und Besitz. Hintergrund ist, dass die Leistung hier anders zugeordnet wird (auch wenn in Realität dort kein Geld angekommen ist). Hier noch ein guter Beispielsfall: http://www.juratelegramm.de/faelle/privatrecht/BGH_NJW_2005_1369.htm

        • Diese Antwort wurde von  LegalSkillLab modifiziert vor 1 Jahr, 6 Monate.
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        • Nicola

          Mitglied
          14. Juni 2023 um 12:35

          Alles klar, das heißt, das ganze Problem stellt sich nur, wenn der Zedent insolvent wird oder?

          • Diese Antwort wurde von  Nicola Reichel modifiziert vor 1 Jahr, 6 Monate.
          • LegalSkillLab

            Administrator
            14. Juni 2023 um 12:39

            Nein schon vorher, denn du sollst das Risiko überhaupt nicht tragen und dich sofort an deinen vermeintlichen Vertragspartner wenden.

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