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Parteifähigkeit nicht rechtsfähiger Verein
Veröffentlicht von Maria Unterhaslberger an 12. Februar 2025 um 21:16Ist ein nicht rechtsfähiger Verein trotz Wegfall des § 50 II ZPO nach wie vor parteifähig?
Maria Unterhaslberger beantwortet vor 1 Monat, 1 Woche 3 Mitglieder · 4 Antworten -
4 Antworten
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§ 50 II hat das natürlich mal geregelt…was gilt jetzt?
Ich würde spontan sagen aktiv – nein, passiv – ja!
Nicht eingetragene Vereine sind ja nicht rechtsfähig, daher vom Wortlaut nein
Das kommt aber wahrscheinlich auf die Art des Vereins an…
Ich weiß es nicht und könnte jetzt auch nur googlen. Bin gespannt auf weitere Impulse?Ps: die zusätzliche Frage ist… begegnet dir so etwas im Examen?
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§ 50 ZPO: “Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist”. Im Umkehrschluss würde ich sagen, ein nicht rechtsfähiger Verein, wäre somit nicht parteifähig. Kann aber auch sein, dass die Regelung durch die MoPeG Änderungen überflussig wurde.
Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/brd/2021/0059-21.pdf
Auf Seite 236 im PDF Reader:
“Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 54 Absatz 1 BGB-E. Nach der Konzeption des
§ 50 Absatz 1 ZPO folgt die Parteifähigkeit aus der Rechtsfähigkeit. Der geltende § 50 Absatz 2 ZPO bezweckt, neben der passiven auch die aktive Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins im Sinne des § 54 Satz 1 BGB klarzustellen (vergleiche Bundestagsdrucksache. 16/12813, S. 15). Dieses Klarstellungsinteresse entfällt mit der neuen Fassung von
§ 54 Absatz 1 BGB-E. Danach sind der (nicht eingetragene) Idealverein ohne Rechtspersönlichkeit und der (nicht konzessionierte) Wirtschaftsverein ohne Rechtspersönlichkeit
entweder dem eingetragenen Verein gleichgestellt und insoweit rechts- und damit parteifähig oder die Rechts- und Parteifähigkeit ergibt sich aus der Verweisung auf das Recht der
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ihrerseits nach § 705 Absatz 2 BGB-E rechts- und
damit parteifähig ist.
Eine Beschränkung der aktiven Parteifähigkeit auf die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht veranlasst” -
krass, danke für deine ausführliche Antwort!
💪
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