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Parteifähigkeit/Rechtsfähigkeit Partnerschaftsgesellschaft
Hi,
ich bin gerade ein bisschen verwirrt bezüglich der Rechtsfähigkeit und damit auch der Parteifähigkeit der Partnerschaftsgesellschaft.
Im § 1 IV PartGG heißt es, dass die Vorschriften über die GbR (§§ 705 ff. BGB) entsprechend Anwendung finden.
Im § 7 II PartGG steht wiederum, dass auf die Vertretung der Partnerschaft die Vorschrift des § 124 HGB anzuwenden ist.
Worauf beziehe ich mich dann, wenn ich die Parteifähigkeit gem. § 50 ZPO angeben will?
Sage ich: „Die Partnerschaftsgesellschaft ist gem. § 1 IV PartGG i. V. m. § 705 II BGB rechtsfähig und wird durch ihre Gesellschafter gem. § 7 II PartGG i. V. m. § 124 I HGB vertreten?“
Vielleicht hat sich schon mal jemand Gedanken dazu gemacht und kann mir weiterhelfen💪
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