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Verweise argumentieren
Ich habe eine Frage bzgl. des Familienrechts, welche die Normkette bei dem Prüfungspunkt “(un-)wirksame Vertretung des Kindes” betrifft:
Wenn wir grds. bei §§ 1626, 1629 BGB starten:
§ 1629 II 1 verweist zu § 1824
§ 1629 II 3 verweist zu § 1789 II 3 & 4 welcher wieder zu § 1824 verweist
§ 1629 IIa verweist in § 1598a IIAuf § 1795 wird (meiner jetzigen Kenntnis nach) nicht verwiesen.
Da ich keinen ausdrücklichen Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit des § 1795 finde, frage ich mich wie man das juristisch argumentieren kann/soll/muss, dass dieser auch direkt, entsprechend oder analog anwendbar ist. In meinen Unterlagen steht nur, dass dieser direkt angewandt wird, allerdings ohne Begründung.Oder ist es so, dass wir über das Wort “Personensorge” gehen, welcher in § 1626 I 1 legaldefiniert ist und wenden die §§ 1795, 1796 dann an, weil diese mit der Überschrift des Kapitels 2 und der Überschrift des § 1795 übereinstimmt, obwohl das nicht mal im gleichen Abschnitt ist wie §§ 1626 ff.?
Mit Art. 6 I GG kann recht einfach die Privilegierung von Eltern argumentiert werden und den § 1795 BGB demnach in seiner Anwendbarkeit auf den Vormund beschränken.
Daher frage ich mich wie eure Ideen und Überlegungen dazu aussehen oder, ob jemand von euch meine Frage beantworten kann.Würde mich sehr über Antworten freuen!
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