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Vortrag in der mündlichen Prüfung – Stoppuhr/Wecker mitbringen?
Hallo allerseits!
Ich lege in zwei Wochen meine mündliche Prüfung ab und bin an euren Meinungen zu folgendem Sachverhalt interessiert: In NRW (und anderen Bundesländern) muss zu Beginn der Prüfung ein maximal 12-minütiger Fallvortrag gehalten werden. Aktuell übe ich den Vortrag immer mit einer kleinen Stoppuhr (siehe Bild) und überlege nun, diese mit in den Prüfungsraum zu nehmen und sichtbar auf dem Tisch stehen zu haben. Ich will mich eigentlich nicht darauf verlassen, dass eine (gut sichtbare) Uhr im Prüfungsraum hängt und eine kleine Armbanduhr auf dem Tisch finde ich unpraktisch.
Ich möchte gegenüber den Prüfern allerdings auch nicht unprofessionell wirken und weiß nicht, ob es eher üblich oder unüblich ist, eine kleine Stoppuhr mitzunehmen, ob das den Prüfern vielleicht sogar negativ aufstößt usw.
Falls ihr eigene Erfahrung mit dem Thema gemacht habt, wäre ich für euren Input sehr dankbar! 🤗
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