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  • Oliver Wich

    Administrator
    10. August 2023 at 8:19

    Mein Prozess (losgelöst von einem Fall)

    1. Täterschaft <-> Teilnahme abgrenzen: Grds: Anstiftung <-> mittelbare Täterschaft und Beihilfe <-> Mittäterschaft. Wenn die Person “sehr viel” beiträgt, spricht einiges für eine Täterschaft, aber unbedingt Kriterien für Mittäterschaft beachten. Natürlich kann eine Anstiftung in eine Mittäterschaft übergehen, denn es hat ja immer Einer die Idee und überzeugt seinen Kollegen 😉

    2. Kommt man zur Teilnahme, dann Anstiftung <-> Beihilfe abgrenzen. Evtl ist dieser Schritt aber auch schon bei 1. erfolgt.

    3. Sollte beides kummuliert vorliegen, dann tritt Beihilfe wg Gesetzeskonkurrenz zurück. Ob man diese dann noch anprüft (Zeitnot in StR Klausuren) ist entsprechend fraglich, im Zweifel Nein ;).

    Wichtig: Diese Überlegungen müssen natürlich alle vorher stattfinden, um danach den richtigen Aufbau (gemeinsame Prüfung mit Zurechnung <-> Erst Täter, dann Teilnehmer zu wählen) und die Abgrenzung an die richtige Stelle zu packen. Die Entscheidung muss also weit vor Beginn der weiteren Lösungsweges vorliegen.