• Afrim Toplica

    Mitglied
    6. Dezember 2024 um 13:32

    Der 1795 gehört systematisch zum Vormundsschaftsrecht (Grundfall: Jugendamt ist Vormund des Kindes). Deshalb findest du auch keinen Verweis in den 1626,1629, weil die den Grundfall haben, dass es Eltern gibt. Kann ich zwar nicht belegen, aber hab ich so jetzt verstanden. Was man aber aus dem 1795 entnehmen kann sind die Regelbeispiele was die Personensorge umfasst, und daraus eine Pflichtverletzung herleiten, falls ein getrennter Elternteil eine Sorgerechtsstreitigkeit anstrebt.

    Muss auch dazu sagen, dass ich bisher Null Fälle zu dem 1795 hatte. Deshalb schließ ich mich Ollis Kommentar an.