• Oliver Wich

    Administrator
    13. Februar 2025 um 9:54

    Wichtig zunächst auf der Meta-Ebene das Gesetz besser verstehen:
    § 1 IV PartGG steht “Auf die Partnerschaft finden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft entsprechende Anwendung”.
    In 7 II ist aber etwas anderes bestimmt, also gilt das vorrangig!
    Diese Formulierung wird in vielen Gesetzen verwendet.