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Wichtig zunächst auf der Meta-Ebene das Gesetz besser verstehen:
§ 1 IV PartGG steht “Auf die Partnerschaft finden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft entsprechende Anwendung”.
In 7 II ist aber etwas anderes bestimmt, also gilt das vorrangig!
Diese Formulierung wird in vielen Gesetzen verwendet.