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Home Forum Mündliche Prüfung Vortrag in der mündlichen Prüfung – Stoppuhr/Wecker mitbringen?

  • Vortrag in der mündlichen Prüfung – Stoppuhr/Wecker mitbringen?

    Veröffentlicht von Emilie Mathilde Balciunas an 11. Mai 2024 um 17:14

    Hallo allerseits!

    Ich lege in zwei Wochen meine mündliche Prüfung ab und bin an euren Meinungen zu folgendem Sachverhalt interessiert: In NRW (und anderen Bundesländern) muss zu Beginn der Prüfung ein maximal 12-minütiger Fallvortrag gehalten werden. Aktuell übe ich den Vortrag immer mit einer kleinen Stoppuhr (siehe Bild) und überlege nun, diese mit in den Prüfungsraum zu nehmen und sichtbar auf dem Tisch stehen zu haben. Ich will mich eigentlich nicht darauf verlassen, dass eine (gut sichtbare) Uhr im Prüfungsraum hängt und eine kleine Armbanduhr auf dem Tisch finde ich unpraktisch.

    Ich möchte gegenüber den Prüfern allerdings auch nicht unprofessionell wirken und weiß nicht, ob es eher üblich oder unüblich ist, eine kleine Stoppuhr mitzunehmen, ob das den Prüfern vielleicht sogar negativ aufstößt usw.

    Falls ihr eigene Erfahrung mit dem Thema gemacht habt, wäre ich für euren Input sehr dankbar! 🤗

    Emilie Mathilde Balciunas beantwortet vor 7 Monate, 1 Woche 2 Mitglieder · 2 Antworten
  • 2 Antworten
  • Pia Ebel

    Mitglied
    13. Mai 2024 um 13:06

    Hallo Emilie,
    ich habe in NRW meine mündliche Prüfung absolviert. Die Mitnahme eines Timers kann ich nur empfehlen und ist eher üblich als unüblich. Das Überschreiten von 12 Minuten führt zu Punktabzügen. So wie ich gehört habe, darf der Timer allerdings keine Geräusche von sich geben. Empfehlen kann ch den infactory Timer mit Lichtsignal, das ist eine Stoppuhr ohne Ton:

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