Erstellte Forum-Antworten

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  • Nadine

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    9. November 2025 um 14:49 als Antwort auf: Fehlerlisten

    Achso, ich führe auch übrigens ebenso eine “Lobliste”. Da ist die Struktur der Tabelle eigentlich sehr ähnlich, letztlich hinterfrage ich da auch immer, warum ich Dinge plötzlich besonders gut gemacht habe bspw., das ist auch super, um den Fortschritt auf eine gewisse Art und Weise festzuhalten und messbar zu machen 🙂 Daraus kann man nämlich unter Umständen auch einiges mitnehmen

  • Nadine

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    9. November 2025 um 14:46 als Antwort auf: Fehlerlisten

    Ich führe 3 Fehlerlisten, also für jedes Rechtsgebiet eine. Ich mache das in tabellarischer Form, damit es übersichtlicher ist.

    Ich habe folgende Kategorien, die ich dann je nach Klausur ausfülle:

    -Klausurnummer (inkl. Datum)

    -Art des Fehlers (hier habe ich folgende Einteilung: Arbeitsweise, materielle Fehler, Aufbau und Struktur, juristische Tiefe und Argumentation, Formalia)

    -Fehler (hier benenne ich den Fehler dann konkret)

    -Kategorie (also: Leichtsinn-Fehler, Wissensfehler, usw., das ist schon Schritt 1 zur Ursachenforschung)

    -Ursache (Hier hinterfrage ich den Fehler so lange, bis ich auf das “Warum” quasi keine Antwort mehr finde und mir sicher bin, dass das WIRKLICH die Ursache für den Fehler ist)

    -Handlungsanweisung (Was mache ich beim nächsten Mal anders)

    -to do (Hier notiere ich kurz, was ich sozusagen nacharbeiten/lösen muss, um aus dem Fehler auch wirklich zu lernen)

    -Erfolg (Hier kontrolliere ich, ob ich den Fehler bei meiner Wiederholungseinheit bzgl des Falles nochmal gemacht habe oder ob ich wirklich daraus gelernt habe)

    Ich habe kürzlich noch zwei weitere Kategorien eingefügt:

    -Was hätte ich für einen höheren Punktebereich tun müssen?

    -Was hätte zumindest zum Bestehen ausgereicht?

    >Hierbei geht es darum, dass ich ein besseres Bewusstsein dafür schaffe, was man wirklich leisten muss, um zu bestehen oder um besonders gut zu sein. Das hilft mir auch nochmal, zu vergegenwärtigen, welche Anforderungen eigentlich gestellt werden.

    Ich hoffe, das hilft dir etwas 🙂

  • Nadine

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    25. Oktober 2025 um 8:20 als Antwort auf: 242 stgb Gewahrsamslockerung u -enklave

    @oliverwich @tschala Ich habe nochmal eine Frage.

    Es geht um die Gewahrsamsenklave. Man findet häufig folgende Definition:

    “Neuer alleiniger Gewahrsam entsteht, wenn der Täter … den Gegenstand so eng in seine höchstpersönliche Sphäre bringt, dass nach der Verkehrsauffassung selbst im fremden Machtbereich der alte Gewahrsam schon beseitigt wird.” (Rengier StR BT I § 242 Rn. 47).

    Bedeutet das, dass in dem Fall “automatisch” neuer Gewahrsam begründet wird, indem der Täter den alten Gewahrsam beseitigt? Also fallen Bruch und Begründung des Gewahrsams in dieser Konstellation in einem Akt zusammen?

    Dann würde die Prüfungsreihenfolge: 1. fremder Gewahrsam; 2. Bruch fremden Gewahrsams; 3. Begründung neuen Gewahrsams ja gar keinen Sinn ergeben, wenn man die Gewahrsamsenklave erst im Prüfungspunkt der Begründung neuen Gewahrsams prüfen würde.

    Versteht ihr mein Problem?

  • Nadine

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    22. Oktober 2025 um 7:53 als Antwort auf: Forest

    Für mich wäre es kein Problem, eine Accountability zu schaffen, ich bin blöd gesagt morgens sowieso immer am Start und schaffe in der Regel auch sehr viel und konsequent. Nicht selten habe ich bis zur Mittagspause schon 4-5h gelernt, ich kann euch da also gerne “mitziehen”. 🙂 Wir könnten das zB auch gerne über Butter oder so machen, ich würde es dann aber bevorzugen, die Kamera nicht 24/7 anzuhaben. Aber wer mag, kann das ja trotzdem machen. 🙂 Ich arbeite nach 50-10, in den Pausen erledige ich Haushaltsdinge oä. So würde ich es dann tatsächlich auch weiterhin halten wollen, weil es meines Erachtens sehr wichtig ist, in diesen 10 Min den Arbeitsplatz zu verlassen.

    Meine “Routine” sieht so aus:

    Zwischen 6:30 und 7 Uhr: Arbeitsbeginn

    Gegen 9 Uhr: 30 Min Pause inkl Frühstück machen und in Ruhe frühstücken

    9:30-11:30/12 Uhr: Weitere 50-10-Sessions

    So gegen 12 Uhr: 1h Mittagspause

    13-16 Uhr: weitere Sessions

    Ich habe gemerkt, dass es sehr wichtig ist, den Wiedereinstieg nach der Mittagspause gut geplant zu haben, um sich nicht davor zu drücken. Auch sollte man gut überlegt haben, welche Aufgaben man beispielsweise direkt morgens erledigen sollte, weil man zB nach der Mittagspause keine Energie mehr dazu hat.

  • Nadine

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    13. Oktober 2025 um 7:26 als Antwort auf: 242 stgb Gewahrsamslockerung u -enklave

    Ich kann euch in dem Zusammenhang den Podcast Kurzerklärt empfehlen, hier mal der Link zu Website: https://www.jura-kurzerklaert.com/podcast-kurzerkl%C3%A4rt-der-jurapodcast-1

    Wenn man bei Suche zB Diebstahl eingibt, dann kommen alle relevanten Folgen. Ich finde das nochmal ziemlich gut erklärt und es hilft mir tatsächlich auch, das nochmal einfach anzuhören und mitzudenken 🙂 Den Podcast gibts auch auf Spotify usw., da gibt es teilweise auch eigene Playlists, weil sie die Folgen ansonsten leider nicht so klug sortiert haben🙈

  • Nadine

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    6. August 2025 um 15:30 als Antwort auf: § 833 S. 2 BGB als eigene Anspruchsgrundlage?

    Ahh, ich glaube, ich habe zumindest einen Teil meines Fehlers gefunden:

    Bei § 833 S. 1 greift die Exkulpation doch gar nicht, weil es eine Gefährdungshaftung ist.

    Heißt, eigentlich ist das Verhältnis ja nur relevant, wenn es ein Nutztier (= § 833 S. 2) ist. So wie in dem Fall gestern mit den Ziegen. Wenn es anstatt einer Ziege ein Hund gewesen wäre, dann wäre es ein Luxustier gewesen, also § 833 S. 1, ohne Exkulpationsmöglichkeit.

    Oder?

    Aber ist dann für ein Nutztier dennoch § 833 S. 2 als AGL zu wählen, so wie der Korrektor angemerkt hatte?

  • Nadine

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    3. August 2025 um 12:10 als Antwort auf: doppelte Verfassungsunmittelbarkeit

    Heute ist dieser Artikel in meinem Mail-Postfach gelandet, daher wollte ich den nochmal passend zu dem Forumbeitrag mit euch teilen 🙂

    https://jura-online.de/blog/2025/07/29/bverwg-zur-neuausrichtung-des-begriffs-der-verfassungsrechtlichen-streitigkeit-in-40-i-vwgo/?utm_medium=email&utm_source=magazin&utm_campaign=flurfunk_250803

  • Nadine

    Mitglied
    24. Juli 2025 um 21:22 als Antwort auf: Exmatrikulieren – ja oder nein?

    Ah, was mir noch einfällt: Es kann tatsächlich von Vorteil sein, sich zu exmatrikulieren, wenn man irgendwo in einem Job einsteigen möchte, weil man als Student natürlich einfach nicht so viel verdienen kann.

    Ich habe aber auch von vielen gehört, dass sie auch während des Refs weiter eingeschrieben bleiben, um weiter solche Studentenvorteile zu nutzen und vor allem, um die Öffis nutzen zu können.

  • Nadine

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    24. Juli 2025 um 21:07 als Antwort auf: Exmatrikulieren – ja oder nein?

    Den Punkten, die Olli angesprochen hat, kann ich nur zustimmen.

    Ich persönlich bin auch noch eingeschrieben. Die Frage ist: Was bringt es dir, wenn du NICHT eingeschrieben bist? In dem Sinne hast du dann ja keinen “Status” mehr, weil du ja auch nicht mehr Studentin bist …

    Vorteil ist zB auch das Bahnticket, falls du es nutzt. Außerdem gibt es auch so häufiger mal Ermäßigungen für Studenten.

    Ich nutze auch einige universitäre Dinge, beispielsweise den Klausurenkurs, die Unibib, das Juristische Seminar, … das alles könnte ich natürlich nicht mehr, wenn ich mich exmatrikulieren würde. Für mich persönlich gibt es zum jetzigen Zeitpunkt mehr Vor- als Nachteile, immatrikuliert zu bleiben. Wie @oliverwich richtig sagt: Wenn du am Ende da mit 9 Punkten rausgehst, ist die Semesterzahl egal. Aber ich kann das schon gut verstehen, dass einem das Sorge bereitet … manchmal schaue auch auf die Semesterzahl und denke mir “Ach je, eigentlich wollte ich schon längst durch sein.” Daher kann ich das echt gut nachvollziehen!

  • Nadine

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    17. Dezember 2025 um 8:14 als Antwort auf: Grundrechtsprüfung iRv Ermessensfehlern

    Ja, unbedingt, ich fände das auch mega!

    Ich glaube, er wollte dazu auch nochmal eine Umfrage machen 🙂 Ich persönlich wäre davon auch ein großer Fan 🙂

  • Nadine

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    17. Dezember 2025 um 7:22 als Antwort auf: Grundrechtsprüfung iRv Ermessensfehlern

    @Jodie Ich denke, am sinnvollsten wäre es, wenn du einen Workshop initiierst, dann kannst du das besser mit der Zeitverschiebung planen 🙂

  • Nadine

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    27. Oktober 2025 um 10:29 als Antwort auf: 242 stgb Gewahrsamslockerung u -enklave

    Mega, @oliverwich !!!

    Ich war in der Zwischenzeit mal kreativ … was sagt ihr?

    Also, nochmal zusammengefasst:

    Standardkonstellation: klassische Prüfung der drei Schritte.

    Sonderfall: Gewahrsamsenklave

    >abhängig von der konkreten Tatsituation, denkbar in dem Fall: Kleiner Gegenstand, der in die Jackentasche gesteckt wird.

    Hier fallen ausnahmsweise Bruch und Begründung zusammen, weil: höchstpersönliche Sphäre, das Opfer kann quasi kaum noch etwas tun, ohne in die Sphäre des Täters einzugreifen.

    Das heißt: Das, was Afrim zuvor auch so schon beschrieben hat, ist genau der Step 4, den Olli hinsichtlich kleiner Gegenstände, große Tasche beschrieben hat, richtig?

  • Nadine

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    27. Oktober 2025 um 8:38 als Antwort auf: 242 stgb Gewahrsamslockerung u -enklave

    @tschala Meine Definition von oben ist tatsächlich die der Gewahrsamsenklave, nicht der Begründung neuen Gewahrsams. Das sind ja zwei verschiedene Dinge, die man unterscheiden muss.

    Nach der Definition, was eine Gewahrsamsenklave ist, folgt ja auch eigentlich schon das, was Afrim unten gesagt hat, nämlich, dass ausnahmsweise Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams in einem Akt zusammenfallen. Deswegen auch diese undifferenzierte Definition zur Gewahrsamsenklave, in der sowohl der Bruch fremden als auch die Begründung neuen Gewahrsams genannt sind.

  • Nadine

    Mitglied
    13. Oktober 2025 um 7:31 als Antwort auf: 242 stgb Gewahrsamslockerung u -enklave

    Ist es eigentlich sinnvoller, zuerst die Begründung neuen Gewahrsams zu prüfen oder den Bruch fremden Gewahrsams? Ich sehe das gefühlt immer beides und frage mich, was hier sinnvoller ist (selbstverständlich erst, nachdem man 1. fremden Gewahrsam geprüft hat).

    Ich frage mich, ob der fremde Gewahrsam zwingend gebrochen worden sein muss, um neuen Gewahrsam begründen zu können? Ich würde sagen nein, es gibt ja auch Mitgewahrsam.

    • Diese Antwort wurde von  Nadine Schade modifiziert vor 3 Monate.
  • Nadine

    Mitglied
    25. Juli 2025 um 18:01 als Antwort auf: Erbrecht; Lernmaterialien

    Danke @Afrim , ich werde mir das auch mal anhören! Vor allem find ich gut, dass der Podcast eine halbe Stunde geht. Manche Podcasts ziehen sich so ewig in die Länge …

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