Erstellte Forum-Antworten

  • Nadine

    Mitglied
    20. April 2025 um 7:55 als Antwort auf: Gerichtsstände ZPO

    Sehr gute Übersicht und Vorgehensweise, @sarlascht !

    Vielleicht könnte man noch § 802 ZPO für die Zwangsvollstreckung ergänzen. Wenn man § 802 ZPO nicht kennt, kann man die Norm glaube ich schnell übersehen.

    Ich habe noch eine gute Übersicht von meiner Uni gefunden. Die bezieht sich zwar “nur” auf die Arten gerichtlicher Entscheidungen, finde ich aber trotzdem super.😊

  • Nadine

    Mitglied
    8. Mai 2025 um 9:09 als Antwort auf: Raub – räuberische Erpressung

    Super, danke Alev!

  • Nadine

    Mitglied
    7. Mai 2025 um 12:05 als Antwort auf: Raub – räuberische Erpressung

    Absolut, sehr gute Ergänzung! Darüber habe ich mir “damals” tatsächlich nie Gedanken gemacht und mich dann gewundert, weshalb ich in einer Klausur nicht weiß, wann ich den Streit jetzt anbringen muss.🤦‍♀️😂

    @Alev , wenn du das für dich aufgebaut hast, vielleicht magst du es dann noch mit uns teilen? Dann können wir alle davon profitieren, das fänd ich super 🙂

  • Nadine

    Mitglied
    22. April 2025 um 17:52 als Antwort auf: Gerichtsstände ZPO

    Tatsächlich nur, wenn man das Dokument herunterlädt und dann öffnet. Das hatte ich auch zwischenzeitlich herausgefunden, danke trotzdem nochmal!

  • Nadine

    Mitglied
    17. April 2025 um 15:21 als Antwort auf: Verhältnis der Mitgläubigerschaft zur Bruchteilsgemeinschaft

    Mega, danke für die ausführliche Antwort! 😍

  • Nadine

    Mitglied
    6. April 2025 um 13:30 als Antwort auf: Verhältnis Anfechtung – § 812 BGB

    Ich habe das Gefühl, das immer noch nicht gänzlich verstanden zu haben …

    Liegt mein Verständnisfehler darin, dass ich das Abstraktionsprinzip nicht hinreichend berücksichtige?

    Es wird ja das Rechtsgeschäft angefochten. Rechtsfolge ist also die Nichtigkeit des (gesamten) Rechtsgeschäfts. Aber aus der bloßen Nichtigkeit kann der Anspruchsteller ja in dem Sinne erst einmal nichts “verlangen”.

    Bedeutet also, sofern der Käufer die Sache schon durch das Verfügungsgeschäft des Verkäufers (in Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts) erlangt hat, der Verkäufer bei erfolgreicher Anfechtung aufgrund von § 812 Herausgabe fordern kann. Weil ohne Rechtsgrund wegen Anfechtung und Nichtigkeit

  • Nadine

    Mitglied
    6. April 2025 um 12:10 als Antwort auf: Verhältnis Anfechtung – § 812 BGB

    Genau, aber durch § 142 wird doch ein Rückgewährschuldverhältnis begründet, was dann wiederum im Prinzip zu § 812 führt, oder nicht? Ich glaube, das hat mich primär verwirrt.

    Aber das ist natürlich relevant zu berücksichtigen, dass man natürlich vorher immer einen gegenseitigen Vertrag prüft und in diesem Rahmen dann die Anfechtung.

    In meinem Fall wurde das inzident im Rahmen der Aufrechnung geprüft, ich glaube, das hat mich etwas durcheinander gebracht 😀

    Danke für die schnelle Rückmeldung!