Erstellte Forum-Antworten

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  • Nadine

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    6. August 2025 um 15:30 als Antwort auf: § 833 S. 2 BGB als eigene Anspruchsgrundlage?

    Ahh, ich glaube, ich habe zumindest einen Teil meines Fehlers gefunden:

    Bei § 833 S. 1 greift die Exkulpation doch gar nicht, weil es eine Gefährdungshaftung ist.

    Heißt, eigentlich ist das Verhältnis ja nur relevant, wenn es ein Nutztier (= § 833 S. 2) ist. So wie in dem Fall gestern mit den Ziegen. Wenn es anstatt einer Ziege ein Hund gewesen wäre, dann wäre es ein Luxustier gewesen, also § 833 S. 1, ohne Exkulpationsmöglichkeit.

    Oder?

    Aber ist dann für ein Nutztier dennoch § 833 S. 2 als AGL zu wählen, so wie der Korrektor angemerkt hatte?

  • Nadine

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    3. August 2025 um 12:10 als Antwort auf: doppelte Verfassungsunmittelbarkeit

    Heute ist dieser Artikel in meinem Mail-Postfach gelandet, daher wollte ich den nochmal passend zu dem Forumbeitrag mit euch teilen 🙂

    https://jura-online.de/blog/2025/07/29/bverwg-zur-neuausrichtung-des-begriffs-der-verfassungsrechtlichen-streitigkeit-in-40-i-vwgo/?utm_medium=email&utm_source=magazin&utm_campaign=flurfunk_250803

  • Nadine

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    24. Juli 2025 um 21:22 als Antwort auf: Exmatrikulieren – ja oder nein?

    Ah, was mir noch einfällt: Es kann tatsächlich von Vorteil sein, sich zu exmatrikulieren, wenn man irgendwo in einem Job einsteigen möchte, weil man als Student natürlich einfach nicht so viel verdienen kann.

    Ich habe aber auch von vielen gehört, dass sie auch während des Refs weiter eingeschrieben bleiben, um weiter solche Studentenvorteile zu nutzen und vor allem, um die Öffis nutzen zu können.

  • Nadine

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    24. Juli 2025 um 21:07 als Antwort auf: Exmatrikulieren – ja oder nein?

    Den Punkten, die Olli angesprochen hat, kann ich nur zustimmen.

    Ich persönlich bin auch noch eingeschrieben. Die Frage ist: Was bringt es dir, wenn du NICHT eingeschrieben bist? In dem Sinne hast du dann ja keinen “Status” mehr, weil du ja auch nicht mehr Studentin bist …

    Vorteil ist zB auch das Bahnticket, falls du es nutzt. Außerdem gibt es auch so häufiger mal Ermäßigungen für Studenten.

    Ich nutze auch einige universitäre Dinge, beispielsweise den Klausurenkurs, die Unibib, das Juristische Seminar, … das alles könnte ich natürlich nicht mehr, wenn ich mich exmatrikulieren würde. Für mich persönlich gibt es zum jetzigen Zeitpunkt mehr Vor- als Nachteile, immatrikuliert zu bleiben. Wie @oliverwich richtig sagt: Wenn du am Ende da mit 9 Punkten rausgehst, ist die Semesterzahl egal. Aber ich kann das schon gut verstehen, dass einem das Sorge bereitet … manchmal schaue auch auf die Semesterzahl und denke mir “Ach je, eigentlich wollte ich schon längst durch sein.” Daher kann ich das echt gut nachvollziehen!

  • Nadine

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    14. Juli 2025 um 14:24 als Antwort auf: doppelte Verfassungsunmittelbarkeit

    @Alev @Afrim So wie ihr sehe ich es auch, vielen Dank für eure Rückmeldungen! Klar, allzu hohe Relevanz hat das in der Klausur letztlich natürlich nicht. Aber dennoch möchte man ja nicht auf einen “veralteten” Maßstab zurückgreifen. Ich finde den Wechsel auf jeden Fall auch super spannend.

  • @Jana Oh wow, vielen Dank fürs Teilen, den werde ich mir auf jeden Fall anhören. Ich finds auch super, dass der nur 15 Minuten geht 🙂

  • Nadine

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    1. Juni 2025 um 15:03 als Antwort auf: §§ 88, 122 I VwGO iRd statthaften Klageart/Antragsart

    Vielen Dank euch beiden, ja, das sehe ich auch so wie ihr! 🙂

    Die Überlegungen hatte ich auch angestellt, aber manchmal ist man sich dann eben doch nicht so sicher, ob die eigenen Gedanken wirklich korrekt sind. Für mich ist es jedenfalls nochmal klarer geworden 🙂

  • Nadine

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    31. Mai 2025 um 11:11 als Antwort auf: Formulierungshilfe: Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

    Ja, absolut Olli! Die Frage stelle ich mir auch.

    Natürlich ist hier der “Kern” der Prüfung, dass man die Normen schon so präzise wie möglich herausarbeitet und subsumiert. Auswendiggelerntes runterschreiben ist halt keine Leistung … Dennoch frage ich mich halt, ob die Korrektor*innen von uns erwarten, dass man diese “Standardformulierung” zu Beginn der Zulässigkeit nennt.

    Zur nichtverfassungsrechtlichen Streitigkeit: Diese “Änderung” scheint es erst kürzlich gegeben zu haben, ich weiß aber leider nicht, ob das jetzt immer gilt oder ob es da nur um den Einzelfall ging. Ich schaue die Tage nochmal, ob ich was dazu finde und teile meine Ergebnisse dann 🙂

  • Nadine

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    30. Mai 2025 um 11:24 als Antwort auf: Grundrechte auf § 8 Nr. 1 WaffG anwendbar
  • Nadine

    Mitglied
    30. Mai 2025 um 8:22 als Antwort auf: Formulierungshilfe: Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

    Achso, der Vollständigkeit halber darf natürlich nach der Prüfung “Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art” nicht die abdrängende Sonderzuweisung vergessen werden🙈 Das war jetzt hier nicht problematisch, deswegen habe ich es nicht erwähnt.

  • Nadine

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    25. Juli 2025 um 18:01 als Antwort auf: Erbrecht; Lernmaterialien

    Danke @Afrim , ich werde mir das auch mal anhören! Vor allem find ich gut, dass der Podcast eine halbe Stunde geht. Manche Podcasts ziehen sich so ewig in die Länge …

  • Nadine

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    19. Juli 2025 um 11:51 als Antwort auf: § 377 HGB = (rechtshindernde) Einwendung?

    Mega, @Afrim !!

  • Nadine

    Mitglied
    19. Juli 2025 um 11:50 als Antwort auf: § 377 HGB = (rechtshindernde) Einwendung?

    Danke für die Klarstellung! Ich glaube, deswegen hatte ich es tatsächlich falsch eingeordnet.

    Und ja, absolut. Daran merkt man wieder, die wichtig und auch hilfreich rechtsfolgenorientiertes Denken ist. Man versucht, etwas in ein Schema zu quetschen, das hilft aber ggf. gar nicht wirklich weiter bzw. verwirrt nur.

  • Nadine

    Mitglied
    16. Juli 2025 um 15:04 als Antwort auf: § 377 HGB = (rechtshindernde) Einwendung?

    Genau, das habe ich so auch grundsätzlich verstanden.

    Ich glaube, das mit der Einwendung ist bei mir hängen geblieben, weil du gestern bei Sarlaschts Bearbeitung gesagt hattest, dass der V den § 377 einwendet (habe ich ihm Video eben nochmal nachgehört, zu finden bei 2:08). Also ist es aber keine “richtige” Einwendung wie bspw. § 142, sondern einfach nur ein “Ja, aber” des Gegners.

    Also würde § 377 HGB doch aber dennoch dazu führen, dass der Anspruch (bspw. auf Nacherfüllung oder was auch immer) gar nicht erst entsteht, weil Mängelrechte ausgeschlossen sein könnten, oder?

  • Nadine

    Mitglied
    16. Juli 2025 um 14:55 als Antwort auf: § 377 HGB = (rechtshindernde) Einwendung?

    Ja, das könnte auch sein, ich bin mir da echt unsicher🙃

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