Erstellte Forum-Antworten

  • Oliver Wich

    Mitglied
    6. Dezember 2024 um 12:50 als Antwort auf: Verweise argumentieren

    Ich habe dazu keine konkrete Antwort, diese steht wahrscheinlich in einem Kommentar.
    Mein Argument:
    Systematik und erst recht (nicht) Argument: Wenn ein Vormund solche Geschäfte nicht vornehmen darf, dann können es die Eltern erst recht nicht.

    Zudem zoome ich mal objektiv raus und übertrage den Ansatz auf die Gesamtstrategie:
    Wieviel Fokus sollte man auf so ein “Problem” legen?
    Wenn es um tiefergehendes Verständnis der Gesetzessystematik und dem Regelungszweck des Gesetzgebers (wer soll vor was geschützt werden, warum muss das eingeschränkt sein usw) geht, dann VIEL!
    Wenn man sich mit so etwas aufhält (der Praktiker wird die Argumentation im Zweifel auch nicht kennen), obwohl man noch keinen Rücktritt prüfen kann: keine EINZIGE Minute.

  • Oliver Wich

    Administrator
    13. Oktober 2024 um 17:43 als Antwort auf: Fehlermeldung

    hmm… ich habe eben ein paar Testlinks gepostet… das ging. Waren das Maps die öffentlich geteilt wurden? Versuche herauszufinden, ob es an den Meisterlinks liegt oder an etwas anderem

  • Oliver Wich

    Administrator
    26. August 2024 um 8:33 als Antwort auf: Verbesserungsvorschläge / Feature Requests 🚀

    Guter Impuls! Ich checke heute direkt wie sich das am besten umsetzen lässt 🤓🧠

  • Oliver Wich

    Administrator
    22. März 2024 um 13:06 als Antwort auf: § 224 I StGB Widerspruch konkrete oder abstrakte Geeignetheit der TBM

    Erster Gedanke… Geeignetheit hat ja erstmal nichts mit der Gefährdung zu tun.
    Geeignetheit bedeutet ja nur, dass es überhaupt möglich wäre mit diesem Mittel eine Gefährdung herbeizuführen. Oder habe ich deine Frage falsch verstanden?

  • Oliver Wich

    Administrator
    27. Februar 2024 um 13:24 als Antwort auf: § 261 und § 259 StGB – konkrete Abgrenzung

    Ein ganz wichtiger Unterschied: Das Tatobjekt muss NICHT aus der Tat eines anderen stammen! Täter kann also auch Täter der Vortat sein.
    Ebenso müssen die Tatobjekte nicht identisch sein mit den Objekten aus der Vortat, erfasst sind somit auch Surrogate. Zudem bedarf es keiner Absicht, sondern es reicht dolus eventualis.

    261 ist also ein Auffangdelikt zu 257 und 259.

    Die Tathandlungen können sich überschneiden zB bei “sich oder einem Dritten verschafft”

    Konkurrenzen: Nach Auffassung des BGH tritt die Geldwäsche hinter der gewerbsmäßigen Hehlerei zurück. Treffen hingegen einfache Hehlerei und Geldwäsche aufeinander, so ist Tateinheit anzunehmen

    • Diese Antwort wurde von  Oliver Wich modifiziert vor 9 Monate, 4 Wochen.
  • Oliver Wich

    Administrator
    24. Februar 2024 um 10:16 als Antwort auf: Beendeter Versuch

    Es geht ja immer um die Vorstellung des Täters: ob er bereits alles getan hat, was er getan haben muss, um den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Wenn du das “aus der Hand geben” meinst, dann ja😊 Aber bleib lieber so genau wie möglich bei den Definitionen 😎

  • Oliver Wich

    Administrator
    23. Februar 2024 um 9:07 als Antwort auf: Whiteborad

    Normalerweise würde ich sagen: Lieber Qualität als zweimal kaufen, aber hier ist wahrscheinlich eine “einfache” Lösung vollkommen ausreichend 😃 Falls du es wirklich an die Wand hängen (mit bohren usw). willst, würde ich schon genau hinschauen. Zum hinstellen sollte so etwas vollkommen ausreichen -> Amazon Whiteboard 90×60. Dazu ein paar -> Whiteboard Stifte
    Ich hatte damals 120×90 aber 90×60 sollte aber gut funktionieren.

  • Oliver Wich

    Administrator
    1. September 2023 um 4:54 als Antwort auf: Monatsplanung

    YES! Selbstverständlich 😎 -> Zur Aufzeichnung

  • Oliver Wich

    Administrator
    21. August 2023 um 10:09 als Antwort auf: eBay und Verbrauchsgüterkauf

    Natürlich! Siehe hier im Kommentar

    Welche Normen hättest du denn gerne angewandt?

  • Oliver Wich

    Administrator
    10. August 2023 um 8:19 als Antwort auf: Anstiftung/Beihilfe

    Mein Prozess (losgelöst von einem Fall)

    1. Täterschaft <-> Teilnahme abgrenzen: Grds: Anstiftung <-> mittelbare Täterschaft und Beihilfe <-> Mittäterschaft. Wenn die Person “sehr viel” beiträgt, spricht einiges für eine Täterschaft, aber unbedingt Kriterien für Mittäterschaft beachten. Natürlich kann eine Anstiftung in eine Mittäterschaft übergehen, denn es hat ja immer Einer die Idee und überzeugt seinen Kollegen 😉

    2. Kommt man zur Teilnahme, dann Anstiftung <-> Beihilfe abgrenzen. Evtl ist dieser Schritt aber auch schon bei 1. erfolgt.

    3. Sollte beides kummuliert vorliegen, dann tritt Beihilfe wg Gesetzeskonkurrenz zurück. Ob man diese dann noch anprüft (Zeitnot in StR Klausuren) ist entsprechend fraglich, im Zweifel Nein ;).

    Wichtig: Diese Überlegungen müssen natürlich alle vorher stattfinden, um danach den richtigen Aufbau (gemeinsame Prüfung mit Zurechnung <-> Erst Täter, dann Teilnehmer zu wählen) und die Abgrenzung an die richtige Stelle zu packen. Die Entscheidung muss also weit vor Beginn der weiteren Lösungsweges vorliegen.

  • Oliver Wich

    Administrator
    3. August 2023 um 13:22 als Antwort auf: Kommunikation, Chat, private Nachrichten

    Wir stellen grade noch die finalen “Kommunikationsregeln” auf 😇
    1. Grundsätzlich gilt, dass jede Kommunikation dort stattfinden soll, wo sie relevant ist. Das bedeutet vorher nachzudenken (passt 1:1 zum Klausurentraining) wo die Frage usw. sinnvoll ist und zu sinnvollen Antworten führt.
    Fragen zu Klausuren -> Gruppe für Klausurentraining
    Frage zu den Meister-Tools -> Gruppe für Meister-Tools usw.
    Fragen zu einem bestimmten Thema: Forum
    usw…

    2. Wir überlegen grade, ob wir in die jeweilige Gruppe das Forum direkt integrieren, so dass in einer Gruppe nicht nur ein Chat ist, sondern auch geordnete Diskussionen zu verschiedenen Themen entstehen.

    3. “Kommunikation mit mir” wird eigentlich nicht mehr nötig sein, sobald sich alles eingespielt hat.

    4. Mit Kolleg:innen kommunizieren geht bereits. Einfach eine Nachricht schreiben. Ihr könnt jedem eine Nachricht senden. Gruppennachrichten, also eine Nachricht an alle, sind möglich, aber aktuell nur für das MyJEM Team.

    5. Wir überlegen die Möglichkeit zu bieten eigene (nicht sichtbare) Untergruppen zu eröffnen.

    Wir werden sehen wie und wie “smooth” die gesamte Kommunikation läuft und schnell optimieren.

    Feedback und Funktionswünsche gerne mitteilen 🤓

  • Oliver Wich

    Administrator
    18. Juli 2023 um 12:59 als Antwort auf: Bestehlen eines Diebs

    Ich würde sagen, dass hier 2 Aspekte zu unterscheiden sind:

    1. Diebstahl an einem “Behältnis” in dem sich andere Gegenstände befinden, von denen der Täter nichts weiß. Hier muss man im Vorsatz / Zueignungsabsicht argumentieren, worauf sich diese bezieht und ob diese später erweitert werden kann z.B. wenn ich etwas teures finde, mit dem ich gar nicht gerechnet habe.

    2. Du kannst einen Dieb bestehlen, da die Sache weiterhin fremd ist und du den (neuen) Gewahrsam brichst.

    Kombination aus 1. und 2.: Weiß der ursprüngliche Dieb nichts von dem Gegenstand im “Behältnis”, ist fraglich ob er Gewahrsam daran hatte (Herrschaftswille). Dann gibt es auch keinen Gewahrsam des ursprünglichen Diebes der gebrochen werden kann. Dann wäre an den Gewahrsam des Eigentümers zu denken. Hierauf bezieht sich dann aber der Vorsatz nicht. Könnte evtl zu einer Irrtumsdiskussion führen.

    Im Zweifel wäre es dann ein 246 StGB als Auffangtatbestand. Hier reicht Vorsatz bzgl. der obj TB-Merkmale -> Zueignung und der Rechtswidrigkeit.. Es ist keine Zueignungsabsicht erforderlich wie bei 242 StGB. Der 246 StGB ist also nicht bloß ein 242 StGB ohne Wegnahme 😉.

    Gerne hierüber weiter aktiv diskutieren…🤓

  • Oliver Wich

    Administrator
    21. Juni 2023 um 12:56 als Antwort auf: Objektive Bedingung der Strafbarkeit

    Ich würde sagen: eher Nein! 😉
    Rein taktischer Hinweis:
    3 Wege: (idealerweise kumulativ) gehen:

    1. Wirklich verstehen, was dahinter steckt, um so zu verstehen, warum es bei gewissen Delikten Bestandteil ist

    2. Diejenigen Delikte auswendig lernen

    3. Neben eine der Delikte (das man garantiert kennt) alle Delikte dieser Art kommentieren (falls erlaubt).

    Der Prüfungsstandort ist stark umstritten (am Ende vollkommen egal m.M.). Von der gesetzgeberischen intention wohl nach der Schuld am Ende – ja 🙂

    Gerne alle bekannten Delikte hier sammeln 🙂
    ich fange mal an:

    • 231
    • 323a
    • 113. / 114
    • 138
    • 186
    • 283 VI
    • 283d IV
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  • Oliver Wich

    Administrator
    24. Februar 2024 um 13:07 als Antwort auf: Beendeter Versuch

    Oook ich rate trotzdem nochmal so nah wie möglich an der Definition zu subsummieren, falls dort ein Fokuspunkt liegen sollte. Es kann ja gerade darauf ankommen, ob die Rücktrittshandlung richtig ist. Bei dem Streit “Korrektur des Rücktrittshorizonts” wird dir dein Gedankengang eher weniger helfen (vermute ich) 🙃

  • Oliver Wich

    Administrator
    21. August 2023 um 10:36 als Antwort auf: eBay und Verbrauchsgüterkauf

    ja da würde ich zustimmen 😎