Erstellte Forum-Antworten

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  • Oliver Wich

    Administrator
    5. Mai 2025 um 14:03 als Antwort auf: Gebietsverträglichkeit im Baurecht

    Hast du hier eine Quelle v.a. bzgl der Begrifflichkeiten abstrakt <-> konkret? Mir ist diese Unterscheidung mit diesen Begrifflichkeiten auch nicht bekannt (vielleicht unter einem anderen “Namen”)…🧐
    Auf jeden Fall ist dieses Gebot dem 15 BauNVO mit dem Gebot der Rücksichtnahme vorgelagert, weil es keine Einzelfallprüfung ist, sondern basiert auf dem Grundsatz der BauNVO = typisierte Betrachtungsweise

  • Oliver Wich

    Administrator
    6. April 2025 um 11:48 als Antwort auf: Verhältnis Anfechtung – § 812 BGB

    Denke in Anspruchzielen = Herausgabe. Durch 142 bekommst du nichts heraus?

    Wenn du vorher andere Anspruchsgrundlagen zb 985 hast, prüfst du hier nicht die mögliche Nichtigkeit des Vertrages (Ausnahme Fehleridentität). Wenn du zb vorher einen Anspruch aus 346 prüfst, hast du den Punkt gegenseitiger Vertrag bei 323 wo du die Nichtigkeit des Vertrags ansprechen musst. Später prüfst du 812 und stößt hier auf das Konkurrenzverhältnis

  • Oliver Wich

    Administrator
    13. Februar 2025 um 9:54 als Antwort auf: Parteifähigkeit/Rechtsfähigkeit Partnerschaftsgesellschaft

    Wichtig zunächst auf der Meta-Ebene das Gesetz besser verstehen:
    § 1 IV PartGG steht “Auf die Partnerschaft finden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft entsprechende Anwendung”.
    In 7 II ist aber etwas anderes bestimmt, also gilt das vorrangig!
    Diese Formulierung wird in vielen Gesetzen verwendet.

  • Oliver Wich

    Administrator
    13. Februar 2025 um 9:45 als Antwort auf: Parteifähigkeit nicht rechtsfähiger Verein

    § 50 II hat das natürlich mal geregelt…was gilt jetzt?
    Ich würde spontan sagen aktiv – nein, passiv – ja!
    Nicht eingetragene Vereine sind ja nicht rechtsfähig, daher vom Wortlaut nein
    Das kommt aber wahrscheinlich auf die Art des Vereins an…
    Ich weiß es nicht und könnte jetzt auch nur googlen. Bin gespannt auf weitere Impulse?

    Ps: die zusätzliche Frage ist… begegnet dir so etwas im Examen?

  • Oliver Wich

    Administrator
    29. Januar 2025 um 14:54 als Antwort auf: (Bayern) Habersack und Co. Ordnungsnummer umstrukturieren

    @Lia Bist du dir da sicher? Das ist doch für die Rechtspflegerprüfung.
    Fürs Examen sollte dies hier gelten oder?
    https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/fragen_und_antworten_hilfsmittel_ejs__stand_jan_2024.pdf

  • Oliver Wich

    Administrator
    29. Januar 2025 um 14:29 als Antwort auf: Prüfungsreihenfolge §§ 242 ff. StGB

    Du brauchst (fast) immer eine fertige materielle Lösung, um das zu entscheiden. Wenn du 242, 244 anprüfst aber ablehnst, kannst du dann die Strafbarkeit nach 242 bejahen und danach getrennt 242, 243 prüfen.
    Leider gibt es in Jura kaum pauschale Antworten wie “mach es immer so” 😂

  • Oliver Wich

    Administrator
    29. Januar 2025 um 13:37 als Antwort auf: (Bayern) Habersack und Co. Ordnungsnummer umstrukturieren

    Keine rechtsverbindliche Auskunft, aber meines Wissens sollte das kein Problem sein…

  • Oliver Wich

    Administrator
    6. April 2025 um 12:45 als Antwort auf: Verhältnis Anfechtung – § 812 BGB

    Es kommt einfach darauf an, wie die Klausur gebaut ist.
    Läuft es klar auf eine Nichtigkeitsprüfung heraus und es liegt kein Rücktritt / Widerruf vor, weil kein Fall des 323, 326V oder 324 bzw kein VerbraucherWR-Szenario vorliegt, sondern zB ein Verstoß gegen 134. dann kannst du DIREKT mit 812 einsteigen, wenn es um die Herausgabe/Rückgewähr (immer die RF nehmen und formulieren, die im Gesetz steht) geht.
    Wir empfehlen hierzu die Klausur Nr. ZR 010 🧠

  • Oliver Wich

    Administrator
    6. April 2025 um 12:37 als Antwort auf: Verhältnis Anfechtung – § 812 BGB

    ACHTUNG⚠ 142 führt NICHT zu einem RG-SV sondern die RF ist Nichtigkeit
    Hier eine schöne Übersicht: https://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/rueckabwicklr/folien_rueckabwicklungsr_2017.pdf

  • Oliver Wich

    Administrator
    13. Februar 2025 um 11:44 als Antwort auf: Parteifähigkeit nicht rechtsfähiger Verein

    Mega🤩

  • Oliver Wich

    Administrator
    30. Januar 2025 um 11:20 als Antwort auf: Prüfungsreihenfolge §§ 242 ff. StGB

    Zum meinem Erklärvideo: >hier ansehen<
    Durch eine derartige Denk.- und Arbeitsweise eliminierst du jegliche Unsicherheiten
    Bin gespannt auf das Ergebnis 😍

  • Oliver Wich

    Administrator
    30. Januar 2025 um 10:09 als Antwort auf: Prüfungsreihenfolge §§ 242 ff. StGB

    Ja! Nur was machst du, wenn im SV Probleme bei 243 angelegt sind. Die kannst du ja nicht weglassen 😉
    Das Problem ist doch ein vollkommen anderes. Im 1. Examen bildest du keinen Strafrahmen. Du schreibst nur ein Gutachten, worauf sich eine Strafbarkeit ergeben könnte. Im 2. Examen musst du dann anders rangehen.

    Zeichne doch mal ein Flow-Diagram mit allen Szenarien, dann hast du die Lösung.
    Unsere SR 001 hat zB des Szenario 243- aber 244+
    Ich fange mal an…
    Einfachster Fall: es ist kein 244 Szenario einschlägig, also wird dieser gar nicht geprüft.
    Ergebnis 242,243 prüfen
    Zweiter Fall:es ist kein 243 Szenario einschlägig, weil er einfach nur eine Waffe dabei hat. Keine Prüfung von 243, nur 242,244
    Jetzt Ihr… 😊

  • Oliver Wich

    Administrator
    30. Januar 2025 um 9:35 als Antwort auf: Prüfungsreihenfolge §§ 242 ff. StGB

    Es gibt hier eigentlich nur grundsätzliche 2 Vorgehensweisen:
    1. Man entscheidet sich für einen Weg und zieht den konsequent durch
    2. Man macht eine Flow Map mit den jeweiligen Szenarien: 243+ /244- oder andersherum oder beides +. Dann hat man einen klaren Wenn-Dann-Workflow
    Anbei ein Beispiel für den Fall 244-/243+ als Inspiration

  • Oliver Wich

    Administrator
    29. Januar 2025 um 15:49 als Antwort auf: (Bayern) Habersack und Co. Ordnungsnummer umstrukturieren

    Angst machen ist schon mal ein. NO-GO! 😉
    Nur schriftlich zählt…
    @Lia @Afrim habt ihr es gefunden? Kann sonst jemand bitte eine E-Mail schreiben?

  • Oliver Wich

    Administrator
    29. Januar 2025 um 10:00 als Antwort auf: Prüfungsreihenfolge §§ 242 ff. StGB

    Da musst du eben aufpassen. 243 kann in der Strafzumessung NICHT zur Verschärfung des Strafmaßes führen, wenn 244 verwirklicht ist.

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