Erstellte Forum-Antworten

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  • Oliver Wich

    Administrator
    13. Februar 2025 um 9:45 als Antwort auf: Parteifähigkeit nicht rechtsfähiger Verein

    § 50 II hat das natürlich mal geregelt…was gilt jetzt?
    Ich würde spontan sagen aktiv – nein, passiv – ja!
    Nicht eingetragene Vereine sind ja nicht rechtsfähig, daher vom Wortlaut nein
    Das kommt aber wahrscheinlich auf die Art des Vereins an…
    Ich weiß es nicht und könnte jetzt auch nur googlen. Bin gespannt auf weitere Impulse?

    Ps: die zusätzliche Frage ist… begegnet dir so etwas im Examen?

  • Oliver Wich

    Administrator
    29. Januar 2025 um 14:54 als Antwort auf: (Bayern) Habersack und Co. Ordnungsnummer umstrukturieren

    @Lia Bist du dir da sicher? Das ist doch für die Rechtspflegerprüfung.
    Fürs Examen sollte dies hier gelten oder?
    https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/fragen_und_antworten_hilfsmittel_ejs__stand_jan_2024.pdf

  • Oliver Wich

    Administrator
    29. Januar 2025 um 14:29 als Antwort auf: Prüfungsreihenfolge §§ 242 ff. StGB

    Du brauchst (fast) immer eine fertige materielle Lösung, um das zu entscheiden. Wenn du 242, 244 anprüfst aber ablehnst, kannst du dann die Strafbarkeit nach 242 bejahen und danach getrennt 242, 243 prüfen.
    Leider gibt es in Jura kaum pauschale Antworten wie “mach es immer so” 😂

  • Oliver Wich

    Administrator
    29. Januar 2025 um 13:37 als Antwort auf: (Bayern) Habersack und Co. Ordnungsnummer umstrukturieren

    Keine rechtsverbindliche Auskunft, aber meines Wissens sollte das kein Problem sein…

  • Oliver Wich

    Administrator
    29. Januar 2025 um 9:36 als Antwort auf: Prüfungsreihenfolge §§ 242 ff. StGB

    1. Für JEDEN Korrektor…No Chance 😉 Wenn 8 von 10 es auf auf bestimmte Art machen, wähle diesen Weg
    2. Es kommt zunächst mal darauf an, ob du “gleiche” Tatbestände verwirklicht hast. Bei 243 I Nr. 1 und 244 I Nr. 3 macht es keinen Sinn noch den 243 zu prüfen. Die Wohnung ist logischerweise das speziellere Gebäude.
    Interessant wird es also, wenn andere Nr. aus 243 vorliegen

  • Oliver Wich

    Administrator
    6. Dezember 2024 um 12:50 als Antwort auf: Verweise argumentieren

    Ich habe dazu keine konkrete Antwort, diese steht wahrscheinlich in einem Kommentar.
    Mein Argument:
    Systematik und erst recht (nicht) Argument: Wenn ein Vormund solche Geschäfte nicht vornehmen darf, dann können es die Eltern erst recht nicht.

    Zudem zoome ich mal objektiv raus und übertrage den Ansatz auf die Gesamtstrategie:
    Wieviel Fokus sollte man auf so ein “Problem” legen?
    Wenn es um tiefergehendes Verständnis der Gesetzessystematik und dem Regelungszweck des Gesetzgebers (wer soll vor was geschützt werden, warum muss das eingeschränkt sein usw) geht, dann VIEL!
    Wenn man sich mit so etwas aufhält (der Praktiker wird die Argumentation im Zweifel auch nicht kennen), obwohl man noch keinen Rücktritt prüfen kann: keine EINZIGE Minute.

  • Oliver Wich

    Administrator
    26. August 2024 um 8:33 als Antwort auf: Verbesserungsvorschläge / Feature Requests 🚀

    Guter Impuls! Ich checke heute direkt wie sich das am besten umsetzen lässt 🤓🧠

  • Oliver Wich

    Administrator
    22. März 2024 um 13:06 als Antwort auf: § 224 I StGB Widerspruch konkrete oder abstrakte Geeignetheit der TBM

    Erster Gedanke… Geeignetheit hat ja erstmal nichts mit der Gefährdung zu tun.
    Geeignetheit bedeutet ja nur, dass es überhaupt möglich wäre mit diesem Mittel eine Gefährdung herbeizuführen. Oder habe ich deine Frage falsch verstanden?

  • Oliver Wich

    Administrator
    27. Februar 2024 um 13:24 als Antwort auf: § 261 und § 259 StGB – konkrete Abgrenzung

    Ein ganz wichtiger Unterschied: Das Tatobjekt muss NICHT aus der Tat eines anderen stammen! Täter kann also auch Täter der Vortat sein.
    Ebenso müssen die Tatobjekte nicht identisch sein mit den Objekten aus der Vortat, erfasst sind somit auch Surrogate. Zudem bedarf es keiner Absicht, sondern es reicht dolus eventualis.

    261 ist also ein Auffangdelikt zu 257 und 259.

    Die Tathandlungen können sich überschneiden zB bei “sich oder einem Dritten verschafft”

    Konkurrenzen: Nach Auffassung des BGH tritt die Geldwäsche hinter der gewerbsmäßigen Hehlerei zurück. Treffen hingegen einfache Hehlerei und Geldwäsche aufeinander, so ist Tateinheit anzunehmen

    • Diese Antwort wurde von  Oliver Wich modifiziert vor 1 Jahr, 6 Monate.
  • Oliver Wich

    Administrator
    30. Januar 2025 um 11:20 als Antwort auf: Prüfungsreihenfolge §§ 242 ff. StGB

    Zum meinem Erklärvideo: >hier ansehen<
    Durch eine derartige Denk.- und Arbeitsweise eliminierst du jegliche Unsicherheiten
    Bin gespannt auf das Ergebnis 😍

  • Oliver Wich

    Administrator
    30. Januar 2025 um 10:09 als Antwort auf: Prüfungsreihenfolge §§ 242 ff. StGB

    Ja! Nur was machst du, wenn im SV Probleme bei 243 angelegt sind. Die kannst du ja nicht weglassen 😉
    Das Problem ist doch ein vollkommen anderes. Im 1. Examen bildest du keinen Strafrahmen. Du schreibst nur ein Gutachten, worauf sich eine Strafbarkeit ergeben könnte. Im 2. Examen musst du dann anders rangehen.

    Zeichne doch mal ein Flow-Diagram mit allen Szenarien, dann hast du die Lösung.
    Unsere SR 001 hat zB des Szenario 243- aber 244+
    Ich fange mal an…
    Einfachster Fall: es ist kein 244 Szenario einschlägig, also wird dieser gar nicht geprüft.
    Ergebnis 242,243 prüfen
    Zweiter Fall:es ist kein 243 Szenario einschlägig, weil er einfach nur eine Waffe dabei hat. Keine Prüfung von 243, nur 242,244
    Jetzt Ihr… 😊

  • Oliver Wich

    Administrator
    30. Januar 2025 um 9:35 als Antwort auf: Prüfungsreihenfolge §§ 242 ff. StGB

    Es gibt hier eigentlich nur grundsätzliche 2 Vorgehensweisen:
    1. Man entscheidet sich für einen Weg und zieht den konsequent durch
    2. Man macht eine Flow Map mit den jeweiligen Szenarien: 243+ /244- oder andersherum oder beides +. Dann hat man einen klaren Wenn-Dann-Workflow
    Anbei ein Beispiel für den Fall 244-/243+ als Inspiration

  • Oliver Wich

    Administrator
    29. Januar 2025 um 15:49 als Antwort auf: (Bayern) Habersack und Co. Ordnungsnummer umstrukturieren

    Angst machen ist schon mal ein. NO-GO! 😉
    Nur schriftlich zählt…
    @Lia @Afrim habt ihr es gefunden? Kann sonst jemand bitte eine E-Mail schreiben?

  • Oliver Wich

    Administrator
    29. Januar 2025 um 10:00 als Antwort auf: Prüfungsreihenfolge §§ 242 ff. StGB

    Da musst du eben aufpassen. 243 kann in der Strafzumessung NICHT zur Verschärfung des Strafmaßes führen, wenn 244 verwirklicht ist.

  • Oliver Wich

    Administrator
    24. Februar 2024 um 13:07 als Antwort auf: Beendeter Versuch

    Oook ich rate trotzdem nochmal so nah wie möglich an der Definition zu subsummieren, falls dort ein Fokuspunkt liegen sollte. Es kann ja gerade darauf ankommen, ob die Rücktrittshandlung richtig ist. Bei dem Streit “Korrektur des Rücktrittshorizonts” wird dir dein Gedankengang eher weniger helfen (vermute ich) 🙃

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